Vollstreckung

Aufgabe der Vollstreckungsbehörde ist die zwangsweise Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Zehdenick, sowie von anderen Behörden im Wege der Vollstreckungshilfe, sofern der Schuldner seinen Wohnsitz im Bereich des Stadtgebietes Zehdenick hat.

Hierzu zählen u.a. Forderungen von Gemeinden/ Städten/ Landkreisen, der Handwerkskammern sowie des Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Unter der Beitreibung im Sinne des Gesetzes versteht man u.a. die Vermögensermittlung im Vorfeld der Beitreibung, die Abnahme der Vermögensauskunft (ggf. mit Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis) sowie die Pfändung beweglicher und unbeweglicher Sachen (u.a. Pfändung in Konten/ Pfändung des Arbeitslohns).

Zur Vermeidung dieser Maßnahmen empfiehlt die Vollstreckungsbehörde, Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter aufzunehmen.

Ist ein Vollstreckungsschuldner aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage den geforderten Rückstand sofort zu begleichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, soweit die Voraussetzungen gegeben sind, einen Ratenzahlungsantrag zu stellen.

Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter aufzunehmen.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Herr Rosenberg
Zimmer: 238
Telefon: 03307 4684 238
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: vollstreckung[at]zehdenick.de