
Die Stadtverwaltung Zehdenick arbeitet stets an Angeboten, den Service zu verbessern und zeitliche Freiheit bei Standardanfragen anzubieten. Gesetztes Ziel: Allgemeine Fragen schnell und ohne großen Aufwand beantworten. Ein weiterer Vorteil: Sind diese Grundsatzfragen geklärt, können individuelle Vorgänge im Anschluss zumeist gezielter betreut werden, ohne ständig zwischen verschiedenen Ansprechpartnern zu wechseln.
Zusätzlich zum „Digitalen Rathaus“ mit den ersten Formularen, bietet die Stadt Zehdenick nun auch einen Service an, in dem allgemeine Verwaltungsfragen telefonisch beantwortet werden können. Als Mitglied im sogenannten „115-Verbund“ ist Zehdenick offiziell ab dem 15. Juli 2026 auch unter der einheitlichen Behördennummer 115 erreichbar.
Die Stadt Zehdenick freut sich, als Teil des 115-Verbundes von nun an den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, einen weiteren Service anzubieten. Nutzen Sie gern das Angebot, Ihre Fragen kompetent, zuverlässig und zeitlich flexibler zu besprechen. Wie dieser Service funktioniert, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Was beinhaltet dieses neue Angebot?
Die Behördennummer 115 ist für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, die erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Dabei ist es im ersten Schritt auch nicht notwendig, vorher herauszufinden, ob es sich um Angelegenheiten der teilnehmenden Kommunen, der Länder oder des Bundes handelt. Mit einem Anruf bei der 115 können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Fragen an die Verwaltung schnell und zuverlässig klären.
Was kann ich mir darunter vorstellen: Welche Fragen beantwortet die 115?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters sind in den Behördenanliegen geschult, um Ihre Frage kompetent und zuverlässig zu beantworten. Hierzu greifen sie auf eine einheitliche Wissensdatenbank zurück. Um die Qualität des Serviceversprechens auf einem hohen Niveau zu halten, werden im Falle von Änderungen notwendige Aktualisierungen vorgenommen.
Regelmäßige Fragestellung umfassen eine Spannbreite von Anliegen. Einige Beispiele sind:
Sind die Fragen allerdings zu stark bezogen auf einen Einzelfall und beinhalten Auskünfte mit individuellen personenbezogenen Daten oder benötigen Rechtsauskünfte zu persönlichen Vorgängen, können die Anliegen nicht von dieser zentralen Servicestelle beantwortet werden. Gleiches gilt auch für Fragen zu laufenden Verwaltungsverfahren. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an die zuständige Verwaltung.
Und wie nutze ich diesen Service?
Das Vorgehen ist für Sie ganz einfach gestaltet. Sie rufen an den Servicetagen Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr lediglich die Nummer 115 an. Sie müssen sich auch keine Gedanken über die Vorwahl machen. Unabhängig davon, wo Sie sich bei dem Anruf gerade befinden, werden Sie durch die 115-Netztechnik automatisch mit dem zuständigen kommunalen 115-Servicecenter verbunden. Dort fragt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Servicecenters nach Ihrem Anliegen, sucht in der 115-Wissensdatenbank nach geeigneten Informationen und beantwortet damit Ihre Anfrage. Die Wissensdatenbank speist sich aus Leistungsinformationen der Teilnehmer auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Sollten die vorliegenden Informationen nicht ausreichen, um Ihr Anliegen abschließend zu beantworten, gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits kann das Telefongespräch innerhalb des 115-Verbundes weitergeleitet werden. Alternativ nimmt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Servicecenter Ihr Anliegen auf und übermittelt es elektronisch an die zuständige Stelle in der eigenen Fachverwaltung bzw. an einen verantwortlichen Teilnehmer im 115-Verbund. Sie müssen auf diese Weise nicht selbst mit der Suche nach einem geeigneten Ansprechpartner beginnen.
Und was kostet mich das alles?
Der Service der 115 ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Sie erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Sie ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einem ausländischen Mobilfunkvertrag können jedoch erhöhte Telefonkosten anfallen.