Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Und diese sollte man unbedingt teilen! Das dachte sich auch das Organisationsteam des diesjährigen Zehdenicker Laternenzauber und hat ein zauberhaftes Programm mit einer Mischung aus vielen beliebten Aktionen und auch einigen spannenden Neuerungen gestrickt.
Die erste und augenscheinlichste Neuheit ist das Datum. Nicht wie gewohnt am zweiten, sondern erst am dritten Adventswochenende erstrahlt die Zehdenicker Innenstadt in vorweihnachtlichem Glanz und öffnen die Weihnachtshöfe und weitere Partner mit ihren speziellen Angeboten ihre Türen. Am 13. Dezember 2025 verspricht in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein buntes Programm Abwechslung vom Alltag: Ob beim Ponyreiten, den musikalischen Darbietungen, einer Laternenführung mit dem Ratsherren, beim Kasperle-Theater oder einer Märchen-Lesung – es lässt sich sicher für jedes Alter und jeden Geschmack etwas finden. Wir freuen uns, in diesem Jahr auch neue Partner wie den Ziegelhof in der Runde begrüßen zu können. Wer noch Geschenke benötigt, hält die Augen offen, denn an den Ständen auf dem Marktplatz und entlang der Berliner Straße und der Dammhaststraße als auch bei unseren Einzelhändlern lässt sich bestimmt etwas Besonderes für die Lieben entdecken. Oder Sie schauen sich im Kloster und in der Klosterscheune ein wenig um. Im Rahmen des Kreativmarktes in der Klosterscheune gibt es frische Bücher aus Kurtschlag sowie Originale, Grafiken und vieles mehr aus Bergsdorf und der ganzen Welt – von lokalen Künstlern bis hin zu internationalen Streetart-Künstlern.
Bei all dem bunten Treiben sollte sich allerdings der Marktplatz als Treffpunkt zu den folgenden Uhrzeiten vorgemerkt werden. Um 14:00 Uhr wird der Laternenzauber mit dem Anschnitt des großen Weihnachtsstollens eröffnet. Wer fleißig Stempel bei der diesjährigen REGiOnale-Aktion gesammelt hat, sollte bei der Auslosung um 15:00 Uhr nicht fehlen. Spannend wird es dann noch einmal um 16:30 Uhr, wenn die gesammelten Spenden aus der REWE-Pfandbon-Aktion durch Andreas Lück an die Gläserne Waldimkerei übergeben werden. Wieviel da wohl zusammengekommen ist?
Das Programm mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier. Lassen Sie sich verzaubern …
Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Ab 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.
Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:
1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche
2. Kita und Hort
3. Hundehaltung
4. Vergabe einer Hausnummer
5. Gewerbe
6. Urkunden
7. Baumfällung
8. Lärm
9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk
Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.
Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.
Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.
Um einen möglichst reibungslosen Start ab dem 1. November 2025 zu ermöglichen, werden in der letzten Oktoberwoche bereits einige Einstellungen auf der Website notwendig, was zeitweise zu Einschränkungen führen kann. Wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch, dies entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Der Landkreis Oberhavel informiert: Allgemeinverfügung soll Hausgeflügel vor dem Erreger H5N1 schützen / Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Tierseuche eingerichtet
Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln und anderes Geflügel müssen zum Schutz vor der Geflügelpest ab sofort im gesamten Landkreis Oberhavel in Ställen gehalten werden. So soll verhindert werden, dass der Erreger H5N1, dem in den vergangenen Tagen viele Wildvögel zum Opfer gefallen sind, Hausgeflügelbestände befällt. Es wurden überall im Landkreis infizierte, teils tote Wildvögel entdeckt. Außerdem mussten bereits infizierte Geflügelbestände eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kremmen getötet werden.
Bisher galt die Aufstallungspflicht für einen Umkreis um diesen Betrieb sowie für Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf, Wolfsruh sowie Teile von Oberkrämer, Oranienburg und des Löwenberger Landes. In der geänderten Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel nun auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. „Die Tiere aus Hobbyhaltungen und von Betrieben, deren wirtschaftliche Existenz davon abhängt, wollen wir so gut wie möglich schützen“, sagt die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Dezernentin Nancy Klatt. „Da sich der Erreger immer weiter ausbreitet, ist die Stallpflicht unumgänglich. Hausgeflügel darf nicht mit Wildvögeln und deren Exkrementen in Kontakt kommen, um gesund zu bleiben.“
Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer schützenden Abdeckung untergebracht werden. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, Hände und Kleidungsstücke zu desinfizieren. Futter und Wasser sollten ebenso wie Einstreu und Gegenstände für die Stallpflege unzugänglich für Wildvögel sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in Oberhavel bis auf Weiteres untersagt.
Der Landkreis hat ab sofort ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind unter 03301 601-6230 zu erreichen. Alle Informationen sowie die Empfehlungen des Landes Brandenburg für Geflügelhaltungen sind außerdem unter www.oberhavel.de/geflügelpest zu finden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die kranke oder tote Tieren in ihrem Bestand entdecken, informieren bitte unverzüglich per E-Mail das Veterinäramt unter Gefluegelpest@oberhavel.de. Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel entdecken, werden gebeten, den Fundort zeitnah unter derselben E-Mail-Adresse zu melden. Es sollten die Koordinaten des Fundorts oder der Screenshot eines Kartendienstes wie etwa Google Maps sowie der Name des Meldenden und eine Telefonnummer mitgeteilt werden.
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies jetzt nachzuholen. Das Formular ist online unter www.oberhavel.de/geflügelpest abrufbar.
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.
Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.
Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren bzw. vom Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig und müssen als ABC-Schützen angemeldet werden. Aber auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, können angemeldet werden.
Zum Termin der Anmeldung werden die Eltern gebeten die nachfolgenden Unterlagen mitzubringen:
Das Kind ist/die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen.
Seit November 2023 steht den Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr über das Schulportal (https://schulportal.brandenburg.de/) zur Verfügung. Das bisherige Verfahren sowie die persönliche Vorstellung in der Schule bleiben hiervon unberührt.
Kernstadt Zehdenick
Die Verwaltung bittet die Eltern zu beachten, dass das Anmeldeverfahren für die beiden Grundschulen der Kernstadt entsprechend dem Elternbrief vom 30.09.2025 durchgeführt wird.
Die Anmeldungen werden an den nachfolgend aufgeführten Tagen in den Sekretariaten ohne vorherige Terminvergabe entgegengenommen:
Havelland-Grundschule, Marianne-Grunthal-Straße 2 (Tel. Nr. 03307/310237)
Linden-Grundschule, Dammhaststraße 8 (Tel. Nr. 03307/310266)
Ortsteil Mildenberg
Mildenberger Grundschule „Am Ziegeleipark“, Ribbecker Str. 1 (Tel. Nr. 03307/2203)
Im Bedarfsfall können mit der jeweiligen Schule telefonisch andere Termine vereinbart werden.
Weitergehende Informationen zum Download:
a) Text (oben), als PDF
b) Elternbrief "Der Weg in die Schule", als PDF (die Etappen vom Kitakind zum Schulkind)
c) Informationen zur Anmeldung an der Havelland-Grundschule oder der Linden-Grundschule in englischer Sprache (PDF)
d) Informationen zur Anmeldung an der Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" in englischer Sprache (PDF)
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert über die anstehenden, umfangreichen Baumaßnahmen an der Bundesstraße B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring. Im Mittelpunkt steht der Neubau eines rund 800 Meter langen Geh- und Radweges. Dieser wird auf der freien Strecke zwischen dem bestehenden Radweg hinter dem Ortsausgang von Vogelsang und dem Anschluss an den Radweg vor dem Ortseingang von Hammelspring, nahe dem Bahnübergang, angelegt. Der Weg erhält eine Breite von 2,50 Metern und schließt damit eine Lücke im Radwegenetz. Ziel ist es, die Sicherheit für den Radverkehr deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird im Zuge der Bauarbeiten die bestehende Brücke über das Schulzenfließ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme startet Ende August 2025 und wird in große Teile des Jahres 2026 andauern. In dieser Zeit ist an den jeweiligen Bauabschnitten mit Einschränkungen zu rechnen und es werden mitunter längere Fahrtzeiten benötigt.
Der erste Bauabschnitt betrifft den Bau des Geh- und Radweges auf einer rund 300 Meter langen Strecke zwischen dem Schulzenfließ und dem Bahnübergang in Richtung Hammelspring. Während dieser Arbeiten von Ende August bis Ende November 2025 wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Im zweiten Bauabschnitt ab Dezember 2025 bis voraussichtlich Ende Mai 2026 werden entlang des Straßendamms westlich des Schulzenfließes spezielle Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen. Aufgrund organischer Weichschichten im Untergrund ist hier Spezialtiefbau erforderlich. Während der Arbeiten wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Der letzte Bauabschnitt startet voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2026. Dabei wird der Geh- und Radweg vom Schulzenfließ in Richtung Vogelsang bis zum Anschluss an den bereits vorhandenen Radweg fertiggestellt. Parallel erfolgt der Abriss der bestehenden Brücke über das Schulzenfließ und der Neubau an derselben Stelle. Außerdem wird die Fahrbahndecke der B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring auf einer Länge von 3,5 Kilometern erneuert. Für diesen Abschnitt ist eine Vollsperrung der B 109 erforderlich. Eine großräumige Umleitung wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Abstimmung der Umleitungsrouten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden der beteiligten Landkreise und benachbarten Städte.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird rechtzeitig über alle Sperrungen und Umleitungen informieren.
Im Bereich Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten steht aus personellen Gründen vorerst nur noch der Dienstag als Sprechtag zur Verfügung. Dies gilt ab 20. Januar bis auf Weiteres. Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.