Straßenreinigung und Winterdienst

Die Stadt Zehdenick ist zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Zehdenick und ihrer Ortsteile einschließlich der Ortsdurchfahrten der Bundes - und Landesstraßen verpflichtet. Sie kann die Reinigung auf solche öffentlichen Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, an die bebaute Grundstücke angrenzen. Die Stadt Zehdenick betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung soweit die Reinigung nicht gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.

Winterdienst

Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder ähnlichen Stoffen verboten ist.
Hinweis: Bei Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 m breiter Streifen zu streuen/räumen.
Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Stadt Zehdenick. Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderung gegenüber dem Anlieger führen.

Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der städtischen Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Karla Dohnke
Zimmer: 116
Telefon: 03307 4684 235
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: k.dohnke[at]zehdenick.de