Rentenberatung

Rentenauskunft

Die Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können, informiert Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche. Diese hängen mit Ihrem Versicherungsverlauf zusammen. Das ist die Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten über die Zeiten aller Beschäftigungen und Einzahlungen.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Kranke oder behinderte Menschen, die voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, können eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.

Altersrente - Regelaltersrente

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenzen können Sie Ihre Rentenansprüche ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Altersrente - vorzeitiger Eintritt

Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie in der Regel ab Erreichen einer gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt ist nur mit einem Abschlag möglich. Der Abschlag beträgt je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent (bzw. 3,6 Prozent je Jahr) und wirkt sich auch nach Ihrem Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe aus. Diese Kürzungen können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das für Sie auch lohnt, erfahren Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent, können vorzeitig Altersrente beantragen, wenn sie 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen.

Klärung des Rentenversicherungskontos bei Spätaussiedlern

Für Spätaussiedler, die oftmals einen Großteil des Versicherungslebens in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben, ist das Fremdrentengesetz von besonderer Bedeutung. Ziel des Fremdrentengesetzes, welches das allgemeingültige Rentenversicherungsrecht ergänzt, ist insbesondere die Eingliederung der betroffenen Menschen in die Rentenversicherung.

Beratungsstellen finden Sie in Templin und Oranienburg:

Deutsche Rentenversicherung
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Terminvereinbarungen über: 03334 6395-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg
Auskunfts- und Beratungsstelle
Bernauer Straße 13
16515 Oranienburg
Telefon: 03301/ 2008 -0
Fax: 03301/2008-50
E-Mail: service.in.oranienburg[at]drv-berlin-brandenburg.de