Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Besteuert werden bei dieser Steuer der Gewerbebetrieb und die objektive Ertragskraft. Steuerpflichtig ist jeder im Inland liegende Gewerbebetrieb.

Der Gewerbeertrag bildet die Grundlage zur Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt. In Form eines Gewerbesteuermessbescheides wird der Messbetrag an den Steuerpflichtigen und die hebeberechtigte Gemeinde bekanntgegeben. Die Gemeinde setzt die Gewerbesteuer fest indem sie den Gewerbesteuermessbetrag mit dem im Gemeindegebiet beschlossenen Hebesatz multipliziert und in Form eines Gewerbesteuerbescheides an den Steuerpflichtigen bekannt gibt. Der Hebesatz wird durch Beschluss der Gemeinde festgesetzt.

Die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer sind regulär immer vierteljährlich zu zahlen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Hat ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden eine Betriebsstätte, so wird die Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinden zerlegt.

Der Hebesatz in der Stadt Zehdenick beträgt 300 v.H.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 137
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Katja Böttcher
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 138
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Gewerbesteuergesetz

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