Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen nicht die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe.
Gewerbeanzeige
Stehende Gewerbe und Betriebe einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle haben
schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht mit Beginn der Gewerbetätigkeit. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Die entsprechenden Antragsformulare sowie das Beiblatt zur Gewerbeanmeldung finden Sie im Formularcenter.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Eine Übersicht der allgemein geltenden Gebührensätze finden Sie in dem jeweiligen Vorgang (Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden) im Digialen Rathaus unter dem Abschnitt "Häufig gestellte Fragen" im Unterpunkt "Welche Gebühren fallen an?". Eine Angabe der anfallenden Gebühren im jeweiligen Vorgang erhalten Sie kurz vor Abschluss der Beantragung.
Fristen:
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Pinnow
Zimmer: 132
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de