Marktfestsetzungen

Wer im Stadtgebiet beabsichtigt einen Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt oder ein Volksfest durchzuführen, benötigt eine behördliche Festsetzung nach §69 GewO. Die Festsetzung wird in Form eines Bescheides erteilt, verpflichtet zur Durchführung und ist mit sogenannten "Marktprivilegien" (so finden u.a. Regelungen zum stehenden Gewerbe - Gewerbeanzeigepflicht-, zum Reisegewerbe - Reisegewerbekartenpflicht- und zum Ladenschluss keine Anwendung) verbunden.

Hinweis:
Sollten Sie beabsichtigen Messen (§ 64 GewO), Ausstellungen (§ 65 GewO) oder Großmärkte (§ 66 GewO) durchzuführen, beachten Sie bitte, dass die Kreisordnungsbehörde, hier der Landkreis Oberhavel dafür zuständig ist.

Notwendige Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Lageplan
  • Teilnahmebedingungen
  • Verzeichnis der Aussteller und Anbieter mit Angaben über die anzubietenden Waren oder Dienstleistungen (sofern zum Zeitpunkt der Antragsstellung nur ein vorläufiges Verzeichnis vorgelegt werden kann, ist das endgültige unverzüglich nachzureichen)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. §30 Abs.5 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren:
56,00 € bis 2.267,00 €

Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de