Maklererlaubnis

Eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt jeder, der gewerbsmäßig

  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und/oder Darlehen vermitteln will oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist (Makler)
  • Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen will und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrecht verwenden will (Bauträger)
  • Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (Baubetreuer)
  • den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist.

Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen, partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen ist eine gesonderte Erlaubnis (Immobiliardarlehenvermittler) erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Antrag
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft Insolvenzregister
  • Handelsregisterauszug
    (Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein )

Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren
510,00 €

Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de