Gewerbezentralregisterauszug

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können für private oder juristische Personen erteilt werden, die im Zuständigkeitsbereiche der Stadt Zehdenick gemeldet sind. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich. Bei der Beantragung ist zu erklären, ob der Auszug an eine Behörde oder an den Firmensitz gesandt werden soll. Anzugeben sind hierzu die Behördenanschrift und der Verwendungszweck sowie der Handelsregistereintrag sofern vorhanden.

Bevor Sie das Einwohnermeldeamt zur Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister aufsuchen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen eine Belegart vorgegeben wurde:

  • Belegart 1: Auskunft an den Betroffenen.
    Der Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz direkt nach Hause gesandt.
  • Belegart 9: Auskunft an eine Behörde.
    Der Gewerbezentralregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen angegebene Behördenanschrift gesandt. Ist die Belegart "9" vorgegeben worden, so achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Beantragung des Gewerbezentralregisters nicht nur die komplette Behördenanschrift, sondern auch das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck angeben.

Gebühren:
Gewerberegisterauskunft: 13,00 €

Die Gebühr ist vor Ort bar zu entrichten.

Bearbeitungsdauer:
ca. 1-3 Wochen

Rechtsgrundlage:
Gewerbezentralregistergesetz

Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: p.knittel[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de