Hausnummernvergabe, beantragen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.

Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs
  • Neubebauung

Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.

Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung.

Wichtige Information:

Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.

Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:

  • Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
  • Finanzamt Oranienburg
  • Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
  • AWU Oberhavel
  • zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb
  • Deutsche Post
  • Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste@zehdenick.de